Freunde Hauptstadtzoos

Transparenz & Satzung

Haubenlangur

Zentrale Werte unserer Arbeit sind Transparenz und Offenheit, sie bilden die Voraussetzung für Vertrauen auch im gesellschaftlichen Leben. Diesem fühlen wir uns bei unserer täglichen Arbeit verpflichtet. Vertrauen unserer Mitglieder und Spender ermöglicht erst unsere wichtige Arbeit für den Zoo Berlin und den Tierpark Berlin. Daher veröffentlichen wir auch mehr, als gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Fördergemeinschaft von Tierpark Berlin und Zoo Berlin e.V. ist im Vereinsregister vom Amtsgericht Charlottenburg unter der Nr. 142 41 Nz eingetragen.

Gremien & Organe

Nach § 7 der Vereinssatzung hat der Vereine folgende Organe: Mitgliederversammlung, Vorstand und Beirat. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Fördervereins und tagt einmal jährlich und beschließt u.a. den Haushaltsplan. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Gegenwärtig besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden Thomas Ziolko, der Stellvertreterin Linda-May Gordon, der Schatzmeisterin Marén Schröder sowie den Vorstandsmitgliedern Andrea Hypko, Thomas Kötter und Ina Oehlert.

Von der Mitgliederversammlung wird auch der Beirat des Fördervereins gewählt, der den Vorstand berät. Dem Beirat gehören gegenwärtig das Ehrenmitglied Lore Koschig, Iris Gertig, Dr. Eberhard Merten, Margret Michel, der Zoologe Konstantin Ruske und die ehemalige Geschäftsführerin von Tierpark und Zoo Gabriele Thöne, Michael von Treskow sowie Julia Zinke an.

Als Rechnungsprüfer wurden von der Mitgliederversammlung Beate Bernhardt, Marlies Finder und Stefanie Kohl gewählt.

Unsere Geschäftsberichte

Um sich ein Bild über die Arbeit des Fördervereins machen zu wollen, empfehlen wir Ihnen unsere Geschäftsberichte. Hier finden Sie Informationen über die vielfältige Arbeit und den laufenden Projekten des Vereins. Die Jahres- und Finanzberichte werden von einem Steuerbüro geprüft, welches jährlich einen Jahresabschluss erstellt. Dieser Jahresabschluss wird durch das zuständige Finanzamt für Körperschaften zusammen mit dem jeweiligen Geschäftsbericht rechnerisch geprüft.

Bericht Kassenprüfungskommission

Mit der Prüfung der Finanzen des Fördervereins wird jährlich die nach § 11 der Satzung von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfungskommission beauftragt. Auf der Mitgliederversammlung am 14. Mai 2019 hält die Kassenprüfungskommission ihren Bericht. Die Kassenprüfung erfolgte am 13. April 2019.

Hier können Sie sich den Auszug aus dem Bericht der Kassenprüfung anschauen:

Freistellungsbescheid

Der Förderverein ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO.

Wir sind nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, StNr. 27/666/51282, vom 14.02.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017 von der Körperschaftsteuer befreit.

Der Verein ist mit dem vorbezeichneten Bescheid berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die ihm zur Verwendung für die satzungsgemäßen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.

Den aktuellen Freistellungsbescheid finden Sie hier:

Datenschutzrichtlinien

In Erfüllung seines satzungsgemäßen Zweckes und der damit verbundenen Aufgaben ist es für die Gemeinschaft der Förderer von Tierpark Berlin und Zoo Berlin e.V. notwendig, personenbezogene Daten ihrer Mitglieder und Spender zu erheben und zu verarbeiten. In Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten vom Land Berlin hat der Förderverein Datenschutzrichtlinien im Jahr 2011 beschlossen. Darin wird geregelt, dass die Daten durch geeignete Mittel vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Die Datenerhebung erfolgt nach dem Prinzip der Datensparsamkeit. Die mit den Daten beschäftigten Mitglieder verpflichten sich, die Daten nur zu den in der Satzung genannten Zwecken und Aufgaben zu verarbeiten und/oder weiterzugeben.

Die kompletten Datenschutzrichtlinien finden Sie hier:

Satzung

Auf der Mitgliederversammlung am 31. März 2015 wurde die Satzung neugefasst und am 4. Mai 2016 durch die Mitgliederversammlung letztmalig geändert. Die Eintragung der Satzungsänderung erfolgte am 27. Juli 2016.

Die Satzung des Fördervereins finden Sie hier: